Rahmenausschreibung der

Bodensee-Kart-Cup Veranstaltung

 

 

1.Teilnehmer, Klasseneinteilung
1.1 Teilnehmen können alle Personen ab 8 Jahren
1.2 Klasseneinteilung


Jugend:

 

Klasse I a. Jahrgang 01 / 02/ 03
Klasse I b. Jahrgang 04 / 05
Klasse I c. Jahrgang 06 / 07
Klasse I d. Jahrgang 08 / 09
Klasse I e. Jahrgang 10 / 11


Erwachsene:

 

Klasse II Damen über 18 Jahren
Klasse III Herren über 18 Jahren bis 85 Kg
Klasse IV Herren über 18 Jahren über 85,1 Kg
Klasse V Erwachsene ab dem vollendeten 50. Lebensjahr


Die Klassen werden nicht zusammengelegt.


2.Nennungen, Nenngeld, Nennungsschluß


2.1 Nennung
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Nennungsformular (am Start erhältlich) sorgfältig auszufüllen. Von allen Teilnehmern unter 18 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der
Erziehungsberechtigten vorzulegen. Dies entfällt für Inhaber eines gültigen Jugendausweises des ADAC oder einer anderen Organisation (DMV, AvD).
Durch die Abgabe der Nennung mit unterschriebenem Nennungsformular erkennen die Erziehungs-berechtigten und die Teilnehmer diese Durchführungsbestimmungen sowie die zur Durchführung der Veranstaltung erlassenen Ergänzungsbestimmungen, insbesondere die Haftungsausschluss-bestimmungen, an.


2.2 Nenngeld


Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung zu entrichten und beinhaltet einen Probelauf und zwei Wertungsläufe.


Nenngeld für Jugendliche bis 18 Jahren € 7,-
Nenngeld für Erwachsene über 18 Jahren € 10,-

 

2.3 Zeitlicher Ablauf
09:00 Uhr - Eröffnung der Nennung
09:00 - 09:30 Uhr Streckenbegehung
09:30 Uhr Start der Veranstaltung
12:30 bis 13:00 Uhr Mittagspause - Streckenbegehung
13:00 Uhr Fortführung der Veranstaltung
Nennungsschluss ist 15 Uhr.
Siegerehrung ca. 15min nach dem Ende des letzten Fahrers


3.Grundlage der Veranstaltung


Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der Rahmenausschreibung unter den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen.


Die Teilnehmer sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet.


Sie haben alles zu unterlassen, was der Ehrlichkeit der Wettbewerbe oder den Interessen des Automobilsports zu Schaden geeignet ist und sich gemäß den Rechtsgrundlagen dieser Veranstaltung zu verhalten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheits-gründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzu-nehmen oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen.
Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungs-verzicht vereinbart ist.


4.Fahrerausrüstung


Jeder Teilnehmer hat zweckentsprechende Kleidung zu tragen. Festes Schuhwerk, geschlossen, den ganzen Körper bedeckende Kleidung und Schutzhelme sind vorgeschrieben.


5.Fahrzeuge


Der Veranstalter stellt die Fahrzeuge zur Verfügung. Die Teilnehmer haben nicht das Recht zur freien Kartwahl!


6.Ort und Aufbau des Parcours


6.1 Ort
Die Kart-Slalom-Veranstaltungen werden auf einem Gelände mit einer festen ununterbrochenen Fläche aus Asphalt oder Beton ausgetragen.
Auf dem Veranstaltungsgelände sind die vorgesehenen Parcoursaufgaben, gemäß dem Streckenplan der am Veranstaltungsort ausgehängt wird, aufgebaut.


6.2 Aufbau
Der Schwerpunkt bei Aufbau der Strecke soll auf Geschicklichkeit und Reaktionsfähigkeit der Teil-nehmer gelegt werden.
Die Streckenführung muss für den Teilnehmer klar erkennbar sein und ist u.U. mit zusätzlichen Kennzeichnungen zu versehen. Es ist grundsätzlich ein Rundkurs aufzubauen.


Parcours - Bestimmungen
a) Der Start/Ziel Bereich ist durch eine geschlossene Linie und Pylonen zu markieren.
b) Die Parcourlänge sollte 400 m nicht überschreiten.
c) Die Breite eines Tores, bemessen an der Innenkante des Fußes der Pylonen sollte zwischen 1,50 m
und 2 m, Spurgassen mindestens 1,50 m höchstens 2,50 m sein.
d) Die Spurgasse muss in sich einen geraden Verlauf haben. Die Pylonen sind beidseitig ohne Abstand
aufzustellen. Es müssen mindestens 4 Pylonen hintereinander sein.
e) Sind zwischen den Pylonen Zwischenräume, so ist es als Gasse zu Werten. Die Gasse muss in sich
keinen geraden Verlauf haben.
f) Die Pylonen müssen um ihre Stellfläche deutlich markiert sein.
g) Nach Beginn der Veranstaltung darf am Parcours nichts mehr verändert werden.


7.Durchführung der Veranstaltung


Die Teilnehmer werden zum Start in der Reihe der Startnummern durch den Streckensprecher aufgerufen.
Nur der jeweilige Teilnehmer und der Betreuer der Jugendlichen, dürfen den Startraum betreten.


Die Bekleidung der Teilnehmer ist vor dem Start zu überprüfen, bei unvollständiger oder nicht der Rahmenausschreibung entsprechender Kleidung, werden Sie nicht zum Start zugelassen.
  Der Start erfolgt einzeln, mit laufendem Motor, von der Vorstartlinie aus.
 Jeder Teilnehmer hat den Parcours einmal zur Einführung und zweimal in Wertung zu befahren. Die Einführungsrunde beginnt an der Vorstartlinie und endet an der Vorstartlinie. Die Fahrspur, die der Teilnehmer einzuhalten hat, ist durch Pylonen gekennzeichnet. Die Pylonen sind so aufzustellen, dass die einzuschlagende Richtung gut erkennbar ist. Der Teilnehmer hat die Start-und Ziellinie fliegend zu durchfahren.
Geeignete Sachrichter sind vom Veranstalter in ausreichender Zahl eizusetzen (nicht unter 16 Jahren). Fehlerpunkte sind der Auswertung sofort zu übermitteln.
Nur bei Ausfall der Zeitnahme, technischer Defekt oder bei Behinderung des Teilnehmers im Wertungslauf ist ein sofortiger Nachstart zu gewähren. Die Entscheidung liegt beim Turnier-leiter. Der Trainigslauf kann nicht wiederholt werden Mehrfachstarts die zur Wertung zählen, sind nicht möglich.


8.Wertung und Strafzeiten


8.1 Wertung
  Gewertet wird klassenweise nach Fahrzeitsummen (= Fahrtzeit + Strafzeit).
Klassensieger ist der Teilnehmer mit der geringsten Fahrzeitsumme, bestehend aus beiden Wertungsläufen.
Bei Zeitsummengleichheit beider Läufe entscheidet der einzelne bessere Wertungslauf.
Von den Gesamtläufen wird einer als Streichergebniss gewertet (der schlechteste).


8.2 Strafzeiten
 Umwerfen oder Verschieben einer Pylone 2 Strafsekunden
 Auslassen oder falsches Befahren einer Aufgabe 10 Strafsekunden
 Überfahren der Haltelinie mit einem Teil des Karts 2 Strafsekunden
 Bewegen / Abbremsen des Karts mit den Händen und / oder Füßen 10 Strafsekunden
 Kreisel nicht oder nicht vollständig befahren 10 Strafsekunden


Pro Aufgabe ( Ausnahme Kreisel ) wird eine maximale Zeitstrafe von 10 Strafsekunden verhängt, egal wie viele Pylonen umgeworfen oder verschoben werden.


Die Pylonen müssen um ihre gesamte Stellfläche deutlich markiert sein. Eine Pylone gilt als verschoben, wenn die Markierung ganz verlassen ist. Hierbei ist die Innenkante der Markierung maßgebend.


In der geraden Spurgasse ist pro Seite nur ein Fehler anzurechnen, auch wenn mehrere Pylonen gefallen oder verschoben wurden.


In der gebogenen Spurgasse wird jede gefallene bzw. verschobene Pylone als Fehler angerechnet.


Wird der - Schweizer Slalom – von der falschen Seite angefahren, so gilt dieser als ausgelassene Aufgabe.


Als Fehler werden nur Pylonen gewertet, die durch direkte Fahrzeugeinwirkung verschoben oder geworfen wurden.


Eine Aufgabe gilt als ausgelassen, wenn der Fahrer daran vorbeifährt, ohne eine Pylone zu verschieben oder zu werfen. Ansonsten werden die Fehler gewertet. Das Auslassen (ganz oder teilweise) einer Aufgabe kann mit Wertungsausschluss bestraft werden.


Pro Aufgabe wird eine maximale Zeitstrafe von 10 Strafsekunden verhängt, egal wie viele Pylonen umgeworfen oder verschoben werden.


Verlässt ein Teilnehmer erkennbar den Kurs, oder bricht er einen Wertungslauf ab, werden beide Wertungsläufe mit 0 Punkten gewertet. Dies gilt auch, wenn er trotz Nennung zu einem oder beiden Wertungsläufen nicht antritt. Er muss aber in o.g. Fällen als Plazierter mit 0 Punkten in die Ergebnisliste aufgenommen werden. Das verlassen oder abbrechen des Kurses ist dann zu sehen, wenn der Teilnehmer mehrere aufeinanderfolgende Wertungsstücke nicht korrekt durchfährt.


9.Punktezuteilung


Die Punktezuteilung aus den einzelnen Veranstaltungen erfolgt nach folgender Formel.
(Starter in der Klasse - Plazierung in der Klasse) + 0,5
------------------------------------------------------------------- x 10
Starter in der Klasse


10.Preise


Es werden in den Klassen 1a bis 1e für die Plätze 1 – 3 Pokale ausgegeben.
Bei den Klassen 2 – 5 erhalten die Plätze 1 – 3 Medaillen, oder Sachpreise ( wird vom jeweiligen
Veranstalter festgelegt)
Weitere Preise sind jedem Veranstalter freigestellt.


11.Versicherung


Der Veranstalter schließt eine Versicherung gemäß dem Rahmenabkommen ab.
11.1 Veranstalter - Haftpflichtversicherung
11.2 Teilnehmer - Haftpflichtversicherung
11.3 Teilnehmer - Unfallversicherung


12. Haftungsverzicht


Durch Abgabe der Nennung verzichtet der Teilnehmer auf alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden (Personen-,Sach- und Vermögensschäden) auf jedes Recht des Vorgehens und Rückgriff gegen


- den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte oder Helfer
- die Fahrer, Halter und Fahrzeugeigentümer, die an der Veranstaltung teilnehmen und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer
- Behörden und irgendwelche anderen Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen
soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Schäden durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an der Veranstaltung allen beteiligten gegenüberwirksam.


13.Sicherheitseinrichtung


Der Veranstalter wird durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Sicherung der Strecke und der Zuschauerplätze sorgen.
Ein ausgebildeter Sanitäter hat jeder Veranstalter für die gesamte Dauer der Veranstaltung Bereitzu-stellen.
Für die Sicherheitseinrichtung ist der Veranstalter verantwortlich.


14.Einsprüche


Einsprüche sind nur beim Veranstaltungsleiter einzureichen.
Nur Teilnehmer haben Einspruchsrecht. Einsprüche gegen Fehler des Veranstalters bzw. dessen Beauftragten sind unmittelbar nach Zieldurchfahrt, gegen die rechnerische Wertung spätestens 15 Minuten nach bekannt werden der Ergebnisse einzulegen.
Einsprüche, die eine Benachteiligung des Einspruchsführers nicht erkennen lassen, sich auf Entscheidungen von Rennleiter oder auf die von der Zeitnahme festgestellten Zeiten beziehen und nicht fristgerecht eingereichte Einsprüche sowie Sammeleinsprüche, sind unzulässig. Videoaufzeichnungen sind als Beweismittel nicht zugelassen.


Einsprüche sind schriftlich an den Veranstaltungsleiter einzureichen.
Ein technischer Defekt am Fahrzeug ist vom Fahrer sofort, auf jeden Fall vor der Zieldurchfahrt, zu beanstanden, indem er unverzüglich anhält und durch Handzeichen auf diesen Defekt aufmerksam macht. Nach Behebung des Mangels muss der Fahrer sofort wieder an den Start gehen. Kann durch die Rennleiter oder den Veranstalter kein Mangel festgestellt werden, ist eine Wiederholung dieses Laufes unzulässig.
Einsprüche sind vom Rennleiter nach Anhörung der Beteiligten unverzüglich und entgültig zu entscheiden.
Sollte eine Abschaltung des Kartmotors durch den Sicherheitsbeauftragten er- folgen, entscheidet der Rennleiter, ob der jeweilige Teilnehmer erneut starten darf.


15.Allgemeines


Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Veranstaltungsleiter.
Bei allen Kart-Slalom-Veranstaltungen muss eine geeignete Zeitmessanlage zum Einsatz gebracht werden.
Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter.
Allen Teilnehmern ist der Genuss von Alkohol während der gesamten Veranstaltung untersagt.


Halteraum / Zielgasse wie folgt definiert:
Vor der Haltelinie ist eine Zielgasse aufgebaut. Breite = 2,50 m, Länge = min. 8 m max. 10 m. Die seitlichen Begrenzungslinien sind durch Pylonen markiert. Der Pylonenabstand beträgt 50 cm. Folgende Wertungsstrafen sind hier festgelegt:
Umwerfen oder verschieben einer Pylone in der Zielgasse während der Fahrt: 2 Strafsekunden
Überfahren der Haltelinie mit einem Teil des Karts: 2 Strafsekunden


Die Einrichtung eines Halteraumes ist nicht zwingend vorgeschrieben, da es je nach Platzverhältnissen nicht möglich ist. Wenn jedoch ein Halteraum eingerichtet wird ist er zwingen nach den zuvor genannten Vorgaben einzurichten.


Halteraum / Zielgasse :
Beschreibung:
Vor der Haltelinie ist eine Zielgasse aufgebaut.
Die Haltelinie ist nicht Bestandteil der Aufgabe.
Breite = 2,50 m
Länge = min. 8 m max. 10 m
Pylonenabstand = 50 cm


Wertung: Pylone Seitenlinie = 2 Sek.
Haltelinie = 2 Sek.


Die Ziellichtschranke ist direkt vor den ersten Pylonen der Zielgasse aufzubauen. Die Pylonen der Zielgasse werden einzeln gewertet.
Die Aufgabe ist mit Stillstand des Karts beendet. Das Verlassen der Zielgasse erfolgt erst nach Aufforderung durch den Sachrichter.


Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Pokale oder evt. Sachpreise werden nicht nachgesendet.
Den Anordnungen des Veranstalters und den von ihm eingesetzten Sportwarte ist Folge zu leisten.
Möchte ein Teilnehmer zurückgeschoben werden, so muss er dies


e i n d e u t i g


durch Handzeichen kenntlich machen.


Ausschreibung Stand: 01.01.2019